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Allergene

GESETZLICHE VORSCHRIFTEN:

Wer ist von der Allergeninformationsverordnung betroffen?

Von der Verordnung sind alle Lebensmittelunternehmer betroffen, die Lebensmittel ohne Vorverpackung anbieten.

Was ist erfasst?
Von der Informationspflicht erfasst sind alle Lebensmittel, somit auch Getränke.

Worüber ist zu informieren?
Zu informieren ist, wenn bei der Herstellung eines Gerichtes oder Getränkes eine Zutat verwendet wurde, die in eine der 14 Hauptkategorien fällt.

In welcher Form hat die Information zu erfolgen?
Die Information kann schriftlich (Aushang im Lokal, in der Speisekarte,…) oder mündlich erfolgen. Ob ein Wirt seine Gäste schriftlich oder mündlich informiert, bleibt ihm überlassen.
Entschließt sich ein Gastwirt für die mündliche Information, so muss immer ein geschulter Mitarbeiter im Lokal anwesend sein. Weitere Infos hier.

Auf schriftlicher Auskunftserteilung ist entweder in der Speisekarte oder durch deutlich sichtbaren Aushang hinzuweisen.

Bei unserem Designer kannst du am Ende durch Anklicken des Kästchens auswählen ob du die Allergen-Liste mit ausgedruckt haben möchtest oder nicht. Die Liste wird automatisch dem Design, dass du ausgewählt hast, optisch angepasst.

Hier siehst du schon mal die Allergen-Kategorien:

A
Glutenhaltiges Getreibe und daraus gewonnene Erzeugnisse

B
Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse

C
Eier von Geflügel und daraus gewonnene Erzeugnisse

D
Fisch und daraus gewonnene Erzeugnisse (außer Fischgelatine)

E
Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse

F
Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse

G
Milch von Säugetieren und Milcherzeugnisse (inklusive Laktose)

H
Schalenfrüchte und daraus gewonnene Erzeugnisse

L
Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse

M
Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse

N
Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse

O
Schwefeldioxid und Sulfite

P
Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse

R
Weichtiere wie Schnecken, Muscheln, Tintenfische und daraus gewonnene Erzeugnisse